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Notar- und Grundbuchrechner

Kauf einer Immobilie und Eintragung neuer Grundschulden

Ihre Eingaben:
Kaufpreis der Immobilie bzw. Protokollierungsbetrag beim Notar: 150.000 Euro
Höhe der einzutragenden Grundschuld: 125.000 Euro
Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen: Bitte anklicken,
wenn entfällt
Notarkosten: Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages 708,00 Euro
Grundbuch: Eintragung der Auflassungsvormerkung 177,00 Euro
Notarkosten: Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK); ohne ZVK = halber Preis 300,00 Euro
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld 300,00 Euro
Grundbuch: Eintragung des Eigentümers 354,00 Euro
Grundbuch: Löschung der Auflassungsvormerkung 0,00 Euro
Notarkosten: Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag 177,00 Euro*
Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Grundschuld 150,00 Euro
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten 177,00 Euro
Notarkosten: Falls der Kaufpreis über ein Notaranderkonto abgewickelt werden soll 0,00 Euro
Notarkosten: XML-Datenstruktur (maximal) 0,00 Euro
Summen:
Grundbuchkosten: 831,00 Euro
Notarkosten: 1.512,00 Euro
MwSt. für Notarkosten: 287,28 Euro
Gesamtkosten: 2.630,28 Euro

Achtung: Die Kosten für Notar und Grundbuch sind gesetzlich klar geregelt – doch einzelne kleinere Gebühren könnten bei einzelnen Notaren zusätzlich anfallen. Da gibt es noch den einen oder anderen Ermessungsspielraum. Deshalb bitten wir etwaige kleine Abweichungen in unserem Notarkosten- und Grundbuchrechner zu entschuldigen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihnen größere Kosten und Entgelte in Rechnung gestellt werden, die wir nicht berücksichtigt haben.

Hinweis zu Bayern:
Für die Eigentumsumschreibung wird zusätzlich eine „Katasterfortführungsgebühr" nach Art. 1 KatFortGebG fällig. Sie beträgt das 0,3-fache der Gebühr für die „Eintragung des Eigentümers" (Eigentumsumschreibung).

Für die Richtigkeit der Berechnung kann trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.

Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.

Dies kann der Fall sein, wenn das benötigte Darlehen nicht als ein Darlehen von einer Bank vergeben wird, sondern unterschiedliche Darlehen oder Geldgeber eingeplant sind. Dies könnte sein: ein zusätzliches KfW-Darlehen, ein Bauspardarlehen oder andere Geldgeber.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Zu diesen Kosten gibt es keine klare Aussage, ob die Notare hier eine Extra-Gebühr erheben dürfen oder ob dieser Aufwand in der Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag enthalten sei.

Über eine abschließende Aussage von Ihnen würden wir uns freuen.

Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar dafür diese Wertgebühr erheben, die max. 250 Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Die Kosten fürs Notaranderkonto beziehen sich in dieser Berechnung darauf, dass Sie nur den über eine Grundschuld/Hypothek abgesicherten Betrag über ein Notaranderkonto abwickeln. Wird der gesamte Kaufpreis oder andere Beträge über ein Notaranderkonto verwaltet, ändert sich jeweils der Betrag. Sollte das Notaranderkonto in Teilbeträgen aufgelöst werden, also nicht in einer Summe darüber verfügt werden, dann erhöht sich das Entgelt geringfügig. Wie bei Grundschuldeintragungen gilt auch hier, dass geringere Beträge prozentual höhere Kosten verursachen.

Formel für Hebegebühren ab 10.000 Euro am Beispiel von 12.563 Euro:
Der Gegenstandswert wird durch 1.000 Euro geteilt und dann mal 2,5 gerechnet. Anschließend werden noch 37,50 Euro addiert.
12.563 : 1.000 x 2,5 = 31,41 + 37,50 = 68,91 Euro

In den neuen Bundesländern ist ein um 10% reduzierter Betrag zu bezahlen.

Wenn Sie einen Immobilienkauf planen, sollten Sie wissen, dass auch die Notarkosten und die Eintragung im Grundbuch mit einem satten Betrag zu Buche schlagen. Der Notar- und Grundbuchrechner von FAZ.NET bewahrt Sie vor einem bösen Erwachen: Er zeigt Ihnen im Vorhinein genauestens an, wie viel Geld Sie zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen müssen, bis Sie rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung oder sonstigen Immobilie sind. Nehmen Sie unser intelligentes Tool in Anspruch und stellen Sie mit dem Grundbuch- und Notarrechner jetzt Ihre individuelle Berechnung an.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke verzeichnet sind. Neben der Lage und Größe sind darin vor allem auch die Eigentumsverhältnisse sowie die mit dem jeweiligen Grundstück verbundenen Rechte und Lasten geregelt. Falls Sie sich beispielsweise ein Haus kaufen, müssen Sie bzw. Ihr Notar beim zuständigen Amtsgericht die Eigentumsänderung vornehmen lassen; erst dadurch wird der Hauskauf wirksam und rechtlich bindend. Mit dem Grundbuchrechner bzw. Notarrechner können Sie nach Eingabe des Kaufpreises die Kosten, die mit dem Immobilienkauf auf Sie zukommen, exakt berechnen lassen – FAZ.NET präsentiert diese in einer übersichtlichen Aufstellung.

Sie müssen nicht unbedingt Immobilien kaufen, damit eine Grundbuchänderung notwendig wird. Möchten Sie zum Beispiel eine Grundschuld löschen, neu vermerken lassen oder an jemanden abtreten? Auch dann fallen Gebühren an, über die Sie vorab Bescheid wissen sollten, um stets den vollen Überblick über sämtliche Aufwendungen zu behalten. Eine geplante Umschuldung mit Bankwechsel geht ebenfalls nicht ohne Grundbuchänderung vonstatten. Dafür fällt mit dem Grundbuchrechner bzw. Notarrechner die Berechnung entsprechender Kosten ganz leicht: Probieren Sie es aus und starten Sie jetzt den Grundbuch- und Notarrechner von FAZ.NET!